Kommentar zum Reithallen-Projekt:

Facebook-Post von Jörg Leismüller, Mitglied des Ortsverbands, vom 11. Februar 2020.

11.02.20 –

Grundsätzlich muss die Gemeinde Icking sich freuen, dass es einen Investor gibt, der das alte Reithallengelände entwickeln will. Dem Begriff “Investor“ kann man entnehmen, dass jemand Geld investiert, um eine möglichst optimale Rendite/Ertrag zu bekommen. Das ist auch sein gutes Recht und völlig legitim.

Diese möglichst optimale Rendite kann nur erfolgen, wenn die Gemeinde einer Änderung des Bebauungsplans zustimmt. Das ist immer noch ein normaler Vorgang.

Die Änderung des Bebauungsplans und die damit verbundenen Pflichten des Begünstigten sollten ein transparenter und professionell strukturierter Prozess sein. Hier sollte darauf geachtet werden, dass auch die Gemeinde einen nachhaltigen Mehrwert an diesem Projekt hat. Diesen Eindruck bekommt man derzeit als Bürger nicht. Nein - es wird zum Politikum und man beobachtet dazu den steigenden Unmut der Bürger zu dem Vorgehen.

Wenn im noch 2 Monate so bestehenden Gemeinderat und unter der Führung einer aus dem Amt scheidenden Bürgermeisterin in der Gemeinderatsitzung fast schon stundenlag über Quer-/Längslatten diskutiert wird ohne Transparenz zum Großen zu bekommen, muss ich mich nur wundern und ich möchte mich gar nicht in die Gemütslage des planenden Architekten versetzen. Wenn ein Bürger (Architekt) auch noch ein Alternativkonzept präsentiert, um die Diskussion in dem Projekt zu entfachen, frage ich mich, wo wir hier stehen.

Ich kenne die Herangehensweise an Projekte dieser Dimension anders. Für Icking könnte ich mir folgendes vorstellen – zurück auf Los:

1. Professionelles transparentes Briefing (in enger Zusammenarbeit Investor/Gemeinde*rat):

- Übergeordnete Zieledefinition

- Übergeordnetes Nutzungskonzept

- Struktur: Wohneinheiten (Größe, Anzahl), Art des bezahlbaren Wohnens (Größe und Anzahl der Wohnungen, aber auch einer Zuteilungs-/Nutzungs-/Laufzeit- und Preisbindungssatzungsatzung), Gewebebereiche (Anzahl, Art, Flexibilität und Größenbeschreibung)

- Infrastruktur: Zufahrten, Parken, Kinderbetreuung, etc.

- Vorgaben zur Energieversorgung und nachhaltigem Baukonzept.

- Vorgaben zu architektonischen Eckpunkten, den Umgang mit der Hanglage, Baustil ohne Vorgaben zu Verlattungen, etc…..

- Budgetrahmen

 

2. Architekturwettbewerb (geteiltes Wettbewerbshonorar 50% Gemeinde/50% Investor. Das ist auch für die Gemeinde gut investiertes Geld.) Es schadet uns (Investor/Gemeinde) hier nicht, sich - im Rahmen des selbst definierten Briefings - von frischen Gedanken/Konzepten inspirieren zu lassen.

- Wettbewerbsbriefing geht an 3-4 innovative Architekturbüros incl. Ist-Architekt

- Wettbewerbs-Ergebnispräsentation vor Investor, Gemeinderat und Bürgern

- Einvernehmliche Entscheidung für den Zuschlag zum richtigen Konzept für Icking (Investor/Gemeinderat).

3. Ausführungsplanung und Umsetzung

- In enger Teamarbeit zwischen Gemeinde und Investor. Wobei die Gemeinde als unterstützender Partner im Boot ist. Der Investor hat letztlich die kaufmännische Verantwortung.

 

Ich sehe das Projekt als überregionales Vorzeigeprojekt für eine örtliche Entwicklung unter Berücksichtigung der Interessen der Bürger und des Investors mit höchstem Anspruch an Architektur, modernes Wohn-/Nutzungskonzept, Ökologie und Innovation.

Hier gelangen Sie zum Facebook-Post von Jörg Leismüller, Mitglied des Ortsverbands der Grünen in Icking, vom 11. Februar 2020.

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